Rein private Webseiten sind von der Impressumspflicht ausgenommen. § 5 TMG spricht von geschäftsmäßigen Online-Diensten, die ein Impressum benötigen. Auch § 55 RStV geht davon aus, dass bei
Webseiten, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, kein Impressum notwendig ist.
Da es sich hierbei um eine Webseite zu rein privatem Gebrauch handelt, sehen wir o.g. Aussage als zutreffend an.